2022 ändert sich viel, auch einiges, was direkt oder indirekt mit dem Umweltschutz in Verbidnung steht - hier seht ihr die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Elektrogesetz: Am 1. Januar 2022 etabliert das neue Elektrogesetz neue Rücknahmepflichten im Handel. Verbraucher können ihre alten Elektrogeräte jetzt immer kostenlos an einen Händler zurückgeben oder -senden – also auch beim Online-Händler – sofern dieser über eine Lager- oder Versandfläche von 400 Quadratmetern verfügt. Das gilt auch für den Lebensmittel-Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, wenn sie neue Geräte zumindest gelegentlich im Angebot haben. Bei dazu verpflichteten Händlern können pro Rückgabe jeweils bis zu drei Altgeräte bis zu einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimeter je Geräteart entsorgt werden, ohne dass ein Neukauf notwendig ist. Elektromobilität bei Dienstwagen: Die 0,5-Prozent-Regel soll künftig nur noch für Hybridfahrzeuge gelten, die mehr als 50 Prozent elektrisch fahren. So steht es im Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung. Ist das nicht nachweisbar, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1-Prozent-Regel). "Nur für reine Stromer oder auch für völlig C02-neutrale Fahrzeuge soll es bei der bisherigen günstigen 0,25-Prozent-Regelung bleiben", berichtet die Steuerberatungsgesellschaft Ecovis. Homeoffice-Pauschale: Steuerpflichtige können 2020 und 2021 für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen, maximal jedoch 600 Euro. SPD, Grüne und FDP wollen die steuerliche Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 verlängern. Von der Steuerpauschale würden auch Handwerker profitieren, die ihre Rechnungen oder Kostenvoranschläge im heimischen Wohnzimmer bearbeiten. Kükentöten: Deutschland ist das erste Land, das das Töten männlicher Küken verbietet. Ab 1. Januar 2022 ist Schluss damit. Bisher wurden laut Verbraucherzentrale NRW in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken der Legehennenrassen getötet, weil sie keine Eier legen. Lebensmittelhaltbarkeit: Wenn Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit zu einem reduzierten Preis verkauft werden, um sie nicht wegwerfen zu müssen, reicht ab Mai 2022 ein einfacher Hinweis wie "30 Prozent billiger". Bisher sind Händler verpflichtet, auch bei diesen reduzierten Produkten einen neuen Gesamt- oder Grundpreis anzugeben und dafür ein neues Preisschild zu erstellen. Plastiktütenverbot: Ab Anfang 2022 dürfen Händler keine Plastiktüten mehr an ihre Kundschaft ausgeben oder verkaufen. Ausgenommen sind ganz leichte Tüten, die sogenannten Hemdchenbeutel für Obst und Gemüse.
Schornsteine: Die Öffnung neuer Schornsteine von muss künftig am Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses, angebracht werden. Diesen Punkt muss der Schornstein außerdem um mindestens 40 Zentimeter überragen. Bestehende Feuerungsanlagen wie etwa Kaminöfen sind von der Neuregelung nicht betroffen
Schornsteine von Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen sollen den Dachfirst um mindestens 40 Zentimeter überragen. Diese Vorgabe betrifft aber nur neue Anlagen, betont die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Die Bundesregierung will im Umfeld von Kleinfeuerungsanlagen die Schadstoffbelastung der Luft verringern. Am 17. September hat der Bundesrat der Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen zugestimmt.
Solarpflicht: Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es noch nicht. In Baden-Württemberg zum Beispiel müssen ab Mai 2022 alle neu gebauten Wohnhäuser mit einer Solaranlage ausgestattet sein. In Nordrhein-Westfalen müssen ab 2022 alle neuen gewerblichen Parkflächen ab 35 Stellplätzen mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Die neue Bundesregierung plant laut ihrem Koalitionsvertrag allerdings eine Photovoltaik-Pflicht. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend sein, bei privaten Neubauten die Regel.
MF