Am 14. Mai beschloss die Bundesregierung strengere Abgaberegeln für Biozidprodukte. Biozide sind Chemikalien, die z.B. zur Insekten- und Nagetierbekämpfung, Holzschutz oder Antifouling eingesetzt werden. Doch diese Produkte können eine Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellen.
Deswegen wurden nun bestimmte Biozidprodukte einem Selbstbedienungsverbot unterstellt und dürfen nur nach Beratung durch Fachpersonal abgegeben werden. Wie die Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte, schützen die neuen Regelungen die Umwelt, insbesondere Insekten, und die menschliche Gesundheit vor negativen Auswirkungen der Biozide bei unsachgemäßer Anwendung.
Die Verordnung ergänzt eine entsprechende EU-Verordnung. Ausgenommen vom Selbstbedienungsverbot und Beratungsgebot sind Produkte, die nach EU-Biozidrecht (Artikel 25 der EU-Verordnung über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten) für ein vereinfachtes Zulassungsverfahren geeignet sind, weil sie beispielsweise keine bedenklichen Stoffe enthalten wie z.B. Biozidprodukte mit Essig-, Milch- oder Weinsäure oder dem Pheromon der Kleidermotte.
Wenn beim Endverbraucher ein Umdenken erreicht wird oder zumindest ein genaues Überprüfen der angenommenen Notwendigkeit von Bioziden, ist schon einiges gewonnen...
MF